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Nichtraucherschutz

Der Stadtsportbund Schwerin informiert:


Hallo zusammen,

es gibt neue gesetzliche Richtlinien zum Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen.
Es besteht ab sofort Rachverbot in allen öffentlichen Gebäude und auf deren Außenanlagen - also auch auf Schulhöfen und vor den Eingängen von Sporthallen, die nicht auf Schulhöfen stehen und auf Sportplätzen.

Es häufen sich die Beschwerden der Schulen. Es darf also weder in der Sporthalle, noch auf dem Schulgelände oder dem Sportplatz geraucht werden.

Alle Behälter (Eimer mit Sand, Ascher, Papierkorb-Aschenbecher-Kombinationen) mussten von den Schulgeländen entfernt werden.